Kompliment - wenn Du nicht gerade als Verwaltungs- oder Verfassungsrechtler praktizierst, dann hast Du Dein Wissen aus dem Studium deutlich besser konserviert als ich.Genussmensch hat geschrieben:Wir haben beim Rundfunkbeitrag eine Besonderheit, ... Nur ändert das nichts an der Beitragspflichtigkeit. Die kann nur über den beschriebenen gerichtlichen Weg geklärt werden.
Viele Grüße
Genussmensch
Gruß CT









 Alle Achtung...
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