Dem Geschädigten schon, aber die Versicherung nimmt ggf. den Versicherungsnehmer in Regress.joe.i.m hat geschrieben:Jo. Die Hoover Dinger sind im öffentlichen Raum (noch) nicht erlaubt. Es zahlt meines Wissens auch keine Haftpflicht für verursachte Schäden durch deren Fahrer.
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Alles über Elektro-Tretroller
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
...da wäre ich mir aber so ganz und gar nicht sicher...das ist sicherlich bei kfz-Versicherungen so, aber bei der normalen haftpflicht
RiF nuForum 18.07.2023
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Wenn man dem Tagesspiegel glauben darf, zahlt, wie ich bereits anmerkte, keine Versicherung, auch keine private Haftpflicht ...
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/e- ... ogle.de%2F
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RiF nuForum 18.07.2023
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Der Bericht ist vom März
Wer HEUTE ein zugelassenes E-Röllerchen fährt (mit Nummernschild), muss auch eine Haftpflichtversicherung haben.
Und wer mit einem nichtzugelassenen einen Unfall baut, der zahlt dann halt privat. Als erste Monatsrate reicht dann schon mal der E-Roller selbst aus.
Wer HEUTE ein zugelassenes E-Röllerchen fährt (mit Nummernschild), muss auch eine Haftpflichtversicherung haben.
Und wer mit einem nichtzugelassenen einen Unfall baut, der zahlt dann halt privat. Als erste Monatsrate reicht dann schon mal der E-Roller selbst aus.
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Daran hat sich auch seit März nix geändert.
Denn die private Haftpflichtversicherung zahlt eben nach wie nicht, wenn Unfälle mit nicht zugelassenen Skootern verursacht werden. Und sind die Skooter oder e-Roller zwar mit abe zugelassen aber nicht gesondert versichert, zahlt die private Haftpflicht auch nicht...
Denn die private Haftpflichtversicherung zahlt eben nach wie nicht, wenn Unfälle mit nicht zugelassenen Skootern verursacht werden. Und sind die Skooter oder e-Roller zwar mit abe zugelassen aber nicht gesondert versichert, zahlt die private Haftpflicht auch nicht...
RiF nuForum 18.07.2023
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Ich glaube, wir haben aneinander vorbeigeredet, jeder hat recht.
In heutigen Verträgen kann man ja viel über Auschlussklauseln von vorn herein ausschließen, aber wie sieht das mit 20 Jahre alten Haftpflichtpolicen aus, als E-Roller noch nicht mal vorstellbar waren? Nachträglich dürfte man das eigentlich nicht ausschließen, oder doch?
Und wenn ich mit einem normalen Roller ohne Motor oder einem Fahrrad einen Unfall jedweder Art baue, dann ist der Schaden bis 100 Mio. Euro abgedeckt.
In heutigen Verträgen kann man ja viel über Auschlussklauseln von vorn herein ausschließen, aber wie sieht das mit 20 Jahre alten Haftpflichtpolicen aus, als E-Roller noch nicht mal vorstellbar waren? Nachträglich dürfte man das eigentlich nicht ausschließen, oder doch?
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Alles korrekt, aber sobald ein Kraftfahrzeug als schadensverursacher eine Rolle spielt, scheidet die private Haftpflicht aus...es sei denn, in der Police wäre ausdrücklich eine solche schadensart inkludiert.
So ist z.b. bei motorgetriebenen Drohnen bis 2kg möglich, diese mit in der privaten Haftpflicht mitzuversichern, ohne eine extra drohnenversicherung abzuschließen. Es aber eben expressis verbis in der Police aufzuführen
So ist z.b. bei motorgetriebenen Drohnen bis 2kg möglich, diese mit in der privaten Haftpflicht mitzuversichern, ohne eine extra drohnenversicherung abzuschließen. Es aber eben expressis verbis in der Police aufzuführen
RiF nuForum 18.07.2023
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Das ist zumindest dahingehend lächerlich, dass ein E-Roller mit bis 20 km/h Unterstützung als "Kraftfahrzeug" eingestuft wird (Nummernschild und KFZ-Haftpflicht-Police gesetzlich vorgeschrieben), während ein Pedelec mit 25 km/h Unterstützung noch als Fahrrad gilt. Erst ein S-Pedelec oder ein E-Bike benötigt ein Nummernschild samt vorgescriebener KFZ-Haftplicht-Police. Eigentlich müsste man dann das Pedelec dem E-Roller gleichstellen...
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Re: Alles über Elektro-Tretroller
Grundsätzlich ja, mit dem Unterschied, dass das von dir genannte pedelec nicht eigenständig fahren kann, ohne dass du selbst die Grundkraft aufwendest, um vorwärts zu kommen. Da sieht eben der Gesetzgeber den Unterschied zum e-treter bis 20km/h, der je eben ohne zusätzliche Körperkraft fährt und somit als versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug einzustufen ist.
Einerseits ist die kennzeichnungs- und versicherungspflicht für treter irgendwie lächerlich, z. b. SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) bis 20km/h benötigen keinerlei amtl. Kennzeichnungen und sind imho von der Versicherungspflicht befreit. Andererseits erscheint eine „Identifizierung“ von tretern anhand von Kennzeichen schon sinnvoll, um im Fall der Unfälle bessere und sicherere regressregelungen verwirklichen zu können, aber das gleiche könnte man ja durchaus auch für Fahrräder, insbesondere zur Ermittlung von fahrradraudies, die ja eben doch mit deutlich höheren Geschwindigkeiten „ihr Unwesen“ treiben können, fordern...
Einerseits ist die kennzeichnungs- und versicherungspflicht für treter irgendwie lächerlich, z. b. SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) bis 20km/h benötigen keinerlei amtl. Kennzeichnungen und sind imho von der Versicherungspflicht befreit. Andererseits erscheint eine „Identifizierung“ von tretern anhand von Kennzeichen schon sinnvoll, um im Fall der Unfälle bessere und sicherere regressregelungen verwirklichen zu können, aber das gleiche könnte man ja durchaus auch für Fahrräder, insbesondere zur Ermittlung von fahrradraudies, die ja eben doch mit deutlich höheren Geschwindigkeiten „ihr Unwesen“ treiben können, fordern...
RiF nuForum 18.07.2023