König Ralf I hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 15:56
Hallo,
Demokratie ist , wenn Richter entscheiden das ein "Nein" in Sachen Erhöhung des Rundfunkzwangsbeitrag Verfassungswidrig ist.
Aha.
Finde den Fehler.
Grüße
Ralf
Der Vertrag, dem alle Bundesländer beigetreten sind, sieht vor, dass die Sender einen Finanzierungsanspruch haben:
B. Die Verfassungsbeschwerden sind begründet. Das Unterlassen des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Ausprägung der funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
I. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Erfüllung dieses Anspruchs obliegt der Ländergesamtheit als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist.
D.h. das Verfassungsgericht hat entschieden, dass sich demokratische Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen müssen insbesondere der grundgesetzlichen.
Das sollte eigentlich Konsens unter Demokraten sein.
Man muss den Rundfunkbeitrag wahrlich nicht gut finden, aber wenn man ihm nicht zustimmen möchte, dann muss man eben erst eine Mehrheit für die Änderung der gesetzlichen Grundlagen organisieren.