joe.i.m hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 20:15
Da stellt sich dann aber schon die Frage, wozu dieses Zustimmungsprozedere überhaupt da ist, wenn eh die Antwort nur "Ja" sein darf?
Das ist unsinnig, schadet dem Ansehen der Demokratie und kann dann auch abgeschafft werden.
Wenn die Mehrheit der Bundesländer dagegen ist, können sie ja im Bundesrat eine Änderung gegen die derzeitige Regelung anstrengen. Solange das nicht der Fall ist, muss sich jeder an die Spielregeln halten.
Der Bundespräsident ist ja quasi auch nur eine "Marionette", der Gesetzte abnicken und Regierungsmitglieder auf Wunsch des Kanzlers oder der Kanzlerin ernennen oder entlassen muss. Maximal Gesetze genauer prüfen oder die Unterschrift für eine gewisse Weile aussetzen darf er. Also sollen wir den Bundespräsidenten aus diesem Grund auch abschaffen (würde uns inkl. Persona im Jahr viel Geld einsparen)?
joe.i.m hat geschrieben: Fr 6. Aug 2021, 06:13
Da dann auch die Frage nach Einsparpotential zu stellen, gestattet ich mir mal.
Das steht dir, wie jedem anderen natürlich auch, natürlich völlig zu!
joe.i.m hat geschrieben: Fr 6. Aug 2021, 06:13
Zumal ich seit Jahrzehnten keines der Programme des Fernsehens mehr nutze, Aber trotzdem löhnen darf.
Du nutzt auch keine Dritten Programme, kein ARTE, keinKIKA, kein 3Sat und was es sonst noch so gibt? Das ist aber wirklich selten. Da stellst du sicher eine Ausnahme dar.
Ich schaue von den Dritten her sehr gerne meinen Heimatsender MDR im Vorabendprogramm (insbesondere den Sachsenspiegel) und bin froh, dass der mittlerweile deutschlandweit über Kabel und Satellit verbreitet wird. Und einmal die Woche schaue ich auch die Sendung "Quer" im BR und einmal im Jahr den "Franken-Karneval".
joe.i.m hat geschrieben: Fr 6. Aug 2021, 06:13
Lange Jahre gab es die Möglichkeit, in diesem Fall nur Gebühren fürs Radio zu bezahlen. Bis zu dem Beschluß, das jedes Internetfähige Gerät ein Fernseher sei. Seit dem Tag muß ich also für etwas zahlen, was ich nicht nutze. Da auch zu diesem Problem die Gerichte das letzte Wort hatten, zweifelte ich das erste Mal am Verstand der Richter.
Die Richter hatten es aber auch nicht leicht mit der Entscheidung. Jeder internetfähige PC und Laptop eignet sich nunmal zum Schauen der Livestreams der Sender des ÖR und zur Nutzung deren zahlreicher Mediatheken. Wer in der Bevölkerung hat weder einen TV noch einen PC oder Laptop, sondern nur ein internetfähiges Radio? Das sind schon verdammt wenige Menschen.
joe.i.m hat geschrieben: Fr 6. Aug 2021, 06:13
Aber gut, es ist politisch so gewollt. Nur sollte man dann eben die Abstimmung in den Bundesländern eben auch abschaffen und das Kind beim Namen nennen:
Natürlich kann man es abschaffen, aber nicht ein einzelnes Bundesland kann dies tun, sondern nur die Mehrheit des Bundesrates müsste dahinter stehen. Zum Ändern bestehender Gesezte bedarf es nun mal einer Mehrheit.