Auch wenn das erst mal komisch klingt, man kann auch für notorisches Langsamfahren bestraft werden, vorausgesetzt man hat nicht ein Gefährt, das nur 50 oder 60 Sachen schafft.
Wenn ich mich recht erinnere, heißt es da wohl (so oder so ähnlich): "Man darf ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert." Strafe sind um die 20 € (also ein Verwarngeld). Bei 80 statt 100 wird diese Regel aber (leider) noch nicht greifen, vermute ich mal.
Egal, heute habe ich mich nicht aufgeregt, da man dem Wetter angepasst fahren musste (Regen) und somit die 50 in der Statt freiwillig einhalten sollte...
Ich hoffe nur, ich merke mir den Blitzermarathon für den Freistaat auch am Sonntag, denn da komme ich sonst immer aus Richtung Chemnitz "rasant" angerauscht (also max. 20 zu viel) und diesmal könnte es ein Knöllchen werden.
Gruß, Martin