Dr. Bop hat geschrieben:Nachdem der
EuGH gestern zu diesem Thema entschieden hat, dass der Versender dem Käufer im Falle eines Widerrufes nicht nur die Rücksendekosten, sonder auch die Kosten für den urprünglichen Versand zum Kunden zu erstatten hat, würde mich mal interessieren, wie die NSF sich zu dem Thema stellt.

Gerade bei Kunden, die sich mehrere Boxen zur Auswahl bestellen, dürfte das doch eine finanzielle Belastung für die NSF bedeuten.
Guten (naja..) Morgen!
Als ob wir nix anderes zu tun hätten, als jetzt wieder mit Rechtsanwälten zu klären,
welche Auswirkungen diese Entscheidung auf unsere AGBs und uns haben...
Momentan kann ich nicht mehr dazu sagen, dass wir es auf uns zukommen lassen müssen.
Unser Anwalt ist ein Profi im Bereich des Internet-Rechts, er wird uns entsprechend beraten.
Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, inwiefern diese EU-Entscheidung auf
deutsches Recht übertragbar sein wird.
Ich verstehe auch nicht, wie die Aussage zur Auferlegung der Rücksendekosten
mit der deutschen Regelung zu vereinbaren ist, dass die Rücksendekosten bei einem
Produkt über 40 vom Händler zu übernehmen sind....
"Der EuGH folgte nun in seiner Entscheidung der Empfehlung des Generalanwalts. Der Kostenbegriff die einzigen Kosten in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der RL 97/7/EG erfordert nach Ansicht des EuGH eine enge Auslegung. Die Auferlegung der unmittelbaren Kosten der Rücksendung ist damit die einzige Ausnahme."
Auf jeden Fall droht dem Internet-Handel eine gewaltige Kostensteigerung,
wenn es letzendlich doch auf die volle Kostenerstattung rausläuft.
Und diese Kosten würden vom Handel nicht "geschluckt" werden können...
Ausserdem würde dies die Anzahl der missbräuchlichen Bestellungen (mit von vorherein
beabsichtigter Rücksendung) explodieren lassen.
Aber darüber denken EU-Beamte nicht nach...
Wie wir damit umgehen, weiß ich noch nicht.
(das werden wieder viele Arbeitsstunden, die an anderer Stelle fehlen werden...)
Man wird sehen...