Bzgl. "Stinkerchen": Wenn ich jedes Mal aussteigen würde, hätte ich wohl mindestens schon 10 gebrochene Finger, unzählige Anzeigen am Hals und wäre zudem ein Frauenschläger.

Erst vorletzte Woche bekam ich die volle Packung Zorn (Scheibenwischer, wild gestikulierend und schimpfend) ab, als ich seitlich in eine Lücke fuhr und die mir entgegenkommende Dame dachte, das wäre "ihre" Lücke.

David 09 hat geschrieben:Wieso ist denn Aussteigen „Androhen körperlicher Gewalt“??? Wie soll man sich denn sonst Auge in Auge unterhalten, wenn man nicht aussteigt...
"Auge in Auge" kann sehr schnell in "Auge um Auge" umschlagen und letzeres Wort habe ich bewusst zweideutig gewählt.
Ich bleibe da immer tiefenentspannt, wenn mich einer anpöbelt.
David 09 hat geschrieben:...das „Opfer“ zum „Täter“ machen...wie soll man sich denn gegen solche „Übergriffe“ wehren...
Komm' mal wieder runter, David! "Opfer" und "Täter" bei Stinkefinger? Wenn es danach ginge, dürfte ich keinen Meter mehr pendeln, weil ich permanent damit konfrontiert werde.

Scotti hat geschrieben:Indianer hat geschrieben:erklär' mir das mal bitte jemand:
warum sind sich viele Autohersteller und viele Käufer offenbar darin einig, dass Abgasausstoß ganz grundsätzlich so toll ist, dass man mit immer vulgäreren Blenden die Aufmerksamkeit ganz gezielt auf die Abgasausstoßorgane lenken muss? und warum heute mehr denn je
Warum schminken sich Frauen....ok manchmal auch Männer
Gruß Scotti
Fast alle modernen Blenden sind "Blender". Bei Doppelauspuffblenden kommt nur aus einer Abgas oder manchmal auch aus keiner (in Wirklichkeit geht der Abgasstrom nach unten zur Straße). Es gibt ganz wenige, die wirklich noch einen Doppelauspuff haben (Aufteilung in zwei Stränge, jeweils für die geraden und die ungeraden Zylinder).
Das mit dem Schminken war ein klasse Kontor.

David 09 hat geschrieben:Du verdrehst in deinem „Hass“ auf Dieselfahrer, großen Autos und insbesondere suv „Aussteigen“ zu „Drohgebärden“. ich habe vom Aussteigen im Rahmen der Sicherung des Strafverfolgungsanspruchs des Geschädigten gesprochen - das steht in diesem Fall nicht in der StVO, sehr wohl aber im StGB i.V.m.d. §127 StPO, und dieser Strafverfolgungsanspruch rechtfertigt als notwendige Maßnahme das Aussteigen eines Fahrzeugführers an einer roten Ampel, denn ansonsten könnte der Strafverfolgungsanspruch des Geschädigten nicht verwirklicht werden
Ich überziehe nicht, denn deine hanebüchene Verdrehung von Opfer und Täter ist genauso absurd wie meine ironische bemerkung
Gruß
David, Fakt ist auch, dass du, wenn du mitten auf der Kreuzung aussteigst und damit entweder einen Stau hervorrufst oder eine ungesicherte Stelle auf der Straße hinterlässt, ordentlich Bußgeld zahlen darfst. Außerdem ist es mir derzeit einfach zu kalt, um aus dem warmen Auto auszusteigen. Auch der zusätzliche Kalorienverbrauch beim "Showdown at High-Noon" steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Apropos: Das soll natürlich nicht heißen, dass ich Gerald wegen seiner Diesel- und SUV-Hasserei in Schitz nehme. Ich fahre ja selber einen Traktor.
