Meist hilft da ein Blick in die AGB, die man mit dem Aufgeben des Pakets akzeptiert hat.armin-m hat geschrieben: Di 2. Mär 2021, 10:54 Vorsatz ist da relativ, weil sie es ja angegeben haben (wenn auch nur online), dass es zu einem Schaden gekommen ist.
Das sollte IMHO auch helfen, wenn der (Privat-)Versender die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat.Weyoun hat geschrieben: Di 2. Mär 2021, 11:27 Dem Unternehmen die Beschädigung anzeigen? Besser ist es, die Annahme zu verweigern (geht aber nur, wenn man bei einem Händler bestellt hat).
Und dabei ist die Faustregel, die ich mir vor Jahren mal gemerkt habe: das Paket muss so verpackt sein, dass der Sturz aus 1 m Höhe auf eine Ecke zu keiner Beschädigung führt.