
Gerade bei Kunden, die sich mehrere Boxen zur Auswahl bestellen, dürfte das doch eine finanzielle Belastung für die NSF bedeuten.
Guten (naja..) Morgen!Dr. Bop hat geschrieben:Nachdem der EuGH gestern zu diesem Thema entschieden hat, dass der Versender dem Käufer im Falle eines Widerrufes nicht nur die Rücksendekosten, sonder auch die Kosten für den urprünglichen Versand zum Kunden zu erstatten hat, würde mich mal interessieren, wie die NSF sich zu dem Thema stellt.Gerade bei Kunden, die sich mehrere Boxen zur Auswahl bestellen, dürfte das doch eine finanzielle Belastung für die NSF bedeuten.
Ich sage nur: Ein Hoch auf unsere Eurokraten! Aber wenn es denn tröstet, im Handwerk werden nicht weniger wirre Gesetze und Vorschriften aus Brüssel erlassen. Vom gesunden Menschenverstand ist man da schon lange ab.R.Spiegler hat geschrieben:Auf jeden Fall droht dem Internet-Handel eine gewaltige Kostensteigerung,
wenn es letzendlich doch auf die volle Kostenerstattung rausläuft.
Aber viele unsinnige Beschlüsse eben doch.........QuestMan hat geschrieben:Nicht alles was als "EU-Recht" beschlossen wird, kommt dann auch in "D" zum tragen.
Warten wirs ab.
Einerseits wird man schneller mal bestellen, weil einem keine Kosten entstehen würden bei einer Rücksendung,R.Spiegler hat geschrieben:Auf jeden Fall droht dem Internet-Handel eine gewaltige Kostensteigerung,
wenn es letzendlich doch auf die volle Kostenerstattung rausläuft.
Und diese Kosten würden vom Handel nicht "geschluckt" werden können...
Ausserdem würde dies die Anzahl der missbräuchlichen Bestellungen (mit von vorherein
beabsichtigter Rücksendung) explodieren lassen.
Aber darüber denken EU-Beamte nicht nach...
Viele Möglichkeiten bleiben da ja leider nicht.R.Spiegler hat geschrieben:Wie wir damit umgehen, weiß ich noch nicht.
(das werden wieder viele Arbeitsstunden, die an anderer Stelle fehlen werden...)
Man wird sehen...