wie manche von Euch wissen habe ich einige Probleme mit meinem DVD-Player (Kenwood DVF 3080). Er spielt Bild und Ton etwas zeitversetzt ab. Habe das Teil zum Blöd-Markt gebracht, wo ich es auch gekauft habe.
Dort hat man mir nun gestern offenbart, dass das Gerät auf unbestimmte Zeit in Reparatur bleiben wird, da man ein Ersatzteil bestellt habe, von dem man nicht wisse, wann es denn eintrifft.
Deshalb wollte ich eine angemessene Frist setzen, bis zu der die Reparatur durchgeführt sein muß. Schließlich will ich nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten!
Das könne ich schon machen,so ein Blöd-Markt Mitarbeiter, aber bitte schriftlich und an den Hersteller gerichtet
 
   . Ich verwies darauf, das ich Endkunde sei und mit dem Hersteller nichts zu tun habe. Gewährleistung hat man im Gegensatz zur Hersteller-Garantie beim Verkäufer geltend zu machen und nicht beim Hersteller. Der Verkäufer wiederum kann auf seinen Lieferanten zurückgreifen (Regress), also in diesem Fall auf den Hersteller. Dieses stritt man beim Blöd-Markt ab, mit dem Hinweis man sei nur Vermittler, nichts weiter.
 . Ich verwies darauf, das ich Endkunde sei und mit dem Hersteller nichts zu tun habe. Gewährleistung hat man im Gegensatz zur Hersteller-Garantie beim Verkäufer geltend zu machen und nicht beim Hersteller. Der Verkäufer wiederum kann auf seinen Lieferanten zurückgreifen (Regress), also in diesem Fall auf den Hersteller. Dieses stritt man beim Blöd-Markt ab, mit dem Hinweis man sei nur Vermittler, nichts weiter.Leider hatte ich zufällig kein BGB bei mir. Ich war auch gerade nicht in Begleitung eines Rechtsanwalts, so dass ich nicht sofort etwas anderes beweisen konnte.
Gibt es Experten unter Euch, die dazu was wissen









