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Grossmeister_T hat geschrieben:Sssoo, dann hätte ich gerne ma 2 Nuvero11 aus "Versehen" geliefert bekommen; gerne weiss oder anthrazit- würde mich wirklich gut um sie kümmern!!!!
Der Gedanke das mir jemand die 10er schenkt, hätte schon was, muß auch nicht aus Versehen sein, ich bin da durchaus käuflich.
Die Welt ist eine Scheibe und voller Musik. Dreher: Dual CS-1219/1218/621/606/601/510/481-Technics SL-Q2/Q202/QX200-Yamaha P500-ClearaudioNanoV2/AikidoPhono1- YamahaCDX397MK2-NADc165bee-vincentSP-997-nuvero10
PC: ProdigyHD2-PreboxSE-nupro10
Problem ist, dass ab 120cm wohl ein Sperrgutzuschlag bei der DHL erhoben wird, welcher irgendwas mit 80€ kostet, wenn ich nicht irre. Da würde ich auch mit jemand anderem versenden.
laurooon hat geschrieben:Schornsteinfeger, Gaskontrolle, Zählerkontrolle "Wir kommen zu Ihnen. Bitte seien Sie am 11.02.2012 in der Zeit von 09:00-17:00 zu Hause!"
Da hab ich's ein wenig besser. Schornstein und Gas gibt's nicht, Heizung wird per Funk abgelesen, Warmwasser + Strom geb ich per Internet durch.
Ansonsten hab ich noch paar nette Nachbarn die das machen (würden).
Diese Ablesezeiträume von 8-16 etc sind allerdings manchmal wirklich ein Witz...
Wenns nicht allzuviele Umstände macht, hätte ich gerne die M5000R versehentlich zugeschickt bekommen, die bei Nubert im Laden rumsteht. Mysteriös, was so alles passiert...
Ehrlichkeit hin oder her - was bleibt einem denn anderes übrig als die Lautsprecher zurückzuschicken?
Wenn man die nicht zurückschickt und nubert das auffällt, dann würde mich nicht wundern, wenn das dann in Richtung § 246 (1) StGB (Unterschlagung) oder von mir aus auch was anders läuft
Spooner hat geschrieben:Ehrlichkeit hin oder her - was bleibt einem denn anderes übrig als die Lautsprecher zurückzuschicken?
Wenn man die nicht zurückschickt und nubert das auffällt, dann würde mich nicht wundern, wenn das dann in Richtung § 246 (1) StGB (Unterschlagung) oder von mir aus auch was anders läuft
Das ist leider falsch, als Privat Person bin ich zu nichts verpflichtet bei nicht von mir bestellter Ware.
Er könnte die LS auch wegwerfen und es wäre Rechtlich ok.
BGB § 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Zuletzt geändert von DaveT am Mi 1. Feb 2012, 20:00, insgesamt 2-mal geändert.
DaveT hat geschrieben:Das ist leider falsch, als Privat Person bin ich zu nichts verpflichtet bei nicht von mir bestellter Ware.Er könnte die LS auch wegwerfen und es wäre Rechtlich ok.