Woher hast Du die Info das Dein Jahrgang keine Rente mit 63 beanspruchen kann? Gefühlt reden wir etwas aneinander vorbei... also, unsere Jahrgänge haben keinen Anspruch auf Rente mit 63 "ohne Abschläge", soviel ist schonmal sicher!Weyoun hat geschrieben: Fr 16. Dez 2022, 15:20 Also bei meinem Jahrgang gibt es ja keine "Rente mit 63" mehr, die müsste fairerweise dann "Rente mit 65" heißen. Allerdings war das schon immer so (seit ich mich erinnern kann), dass man mit 0,3 Prozent pro Monat = 3,6 Prozent pro Jahr Abschlag früher in Rente gehen kann. Wo ist da der Unterschied zur "Rente mit 63"?
Rente mit 65 (45 Beitragsjahre):
Man kann in dem Fall mit 65 abschlagsfrei in Rente. Möchte man aber dennoch schon mit 63 gehen, werden hier nicht 2 Jahre Abzüge angerechnet, sondern trotz der 45 Beitragsjahre, die vollen 14,4% für 4 Jahre. Ist völlig ungerecht, aber wird so gehandhabt.
Rente mit 63 (35 Beitragsjahre):
Es werden die selben 14,4% für 4 Jahre abgezogen. Oder eben die von Dir erwähnten 0,3%/Monat die man früher aufhören möchte als mit 67 Jahren.
Was ich Dir Anfangs eigentlich sagen wollte ist, das die 45 Beitragsjahre nur wichtig sind, wenn man abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen will. Für alle anderen Szenarien, reichen die 35 Beitragsjahre

Jetzt höre ich aber mit dem OT hier auf
