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Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Fragen und Antworten rund um Produkte und Dienstleistungen der Nubert Speaker Factory und Nubert electronic GmbH.
ThomasB
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von ThomasB »

Ne ist nicht egal, das sind zwei verschiedene Gesetze. ;)

Weil du übrigens die AGBs nicht selber lesen wolltest, hier der Hinweis dazu:
Bei der Ausübung des Widerrufsrechts von Bestellern aus den Staaten der Europäischen Union übernehmen wir die Rücksendekosten auch in den Fällen, in denen wir sie auf den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen könnten. Bei Bestellern mit gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland außerhalb der Europäischen Union gilt insoweit das Recht des Aufenthaltsstaates. Diesen Kunden gewähren wir ungeachtet dessen, ob diese Staaten ein Widerrufsrecht vorsehen, ein vertragliches Widerrufsrecht mit den gleichen Konditionen, wie nach deutschem Recht. Wir behalten uns jedoch im Fall des Widerrufs im Rahmen des vertraglichen Widerrufsrechts einen Kostenersatz der Rücksendekosten von diesen Kunden vor und erstatten nicht die Hinsendekosten. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen die Rücklieferung organisieren können. Dies ist keine Voraussetzung für die Ausübung oder Durchführung Ihres Widerrufsrechts, beschleunigt jedoch die Abwicklung.
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Jack_Daniels83
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von Jack_Daniels83 »

Für schweizer Kunden gibt es kein Wiederrufrecht, auch bei Einkäufen aus der EU, also auch keine Erstattung der Versandkosten. Die Rücknahme unterliegt schon der Kulanz des Anbieters. Dies ist hier nachzulesen:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/0 ... nlineshop/
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anton32
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von anton32 »

Das die Rückkosten zu Lasten des nicht EU Kunden gehen steht in den AGBs. Aber über die Hinkosten steht nichts.
Mir fehlt der deutliche Hinweis, dass beim Probehören erhebliche Kosten für den Kunden entstehen können.
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Jack_Daniels83
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von Jack_Daniels83 »

Klar ist es egal, denn das Fernabsatzgesetz gibt es, wie schon richtig festgestellt wurde, nicht mehr. Ob man nun von Fernabsatzgesetz oder Wiederrufrecht spricht ist also egal, jeder weiß was damit gemeint ist.
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ThomasB
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von ThomasB »

Jack_Daniels83 hat geschrieben:Für schweizer Kunden gibt es kein Wiederrufrecht, auch bei Einkäufen aus der EU, also auch keine Erstattung der Versandkosten. Die Rücknahme unterliegt schon der Kulanz des Anbieters. Dies ist hier nachzulesen:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/0 ... nlineshop/
Bei Nubert eben nicht.
Diesen Kunden gewähren wir ungeachtet dessen, ob diese Staaten ein Widerrufsrecht vorsehen, ein vertragliches Widerrufsrecht mit den gleichen Konditionen, wie nach deutschem Recht.
Das die Rückkosten zu Lasten des nicht EU Kunden gehen steht in den AGBs. Aber über die Hinkosten steht nichts.
Mir fehlt der deutliche Hinweis, dass beim Probehören erhebliche Kosten für den Kunden entstehen können.
Eben doch, ich habs doch grad zitiert und sogar noch fett gemacht?#
Wir behalten uns jedoch im Fall des Widerrufs im Rahmen des vertraglichen Widerrufsrechts einen Kostenersatz der Rücksendekosten von diesen Kunden vor und erstatten nicht die Hinsendekosten.
Die Hinkosten zahlt der Käufer im Falle eines Widerrufs. Ganz einfach ;)
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Jack_Daniels83
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von Jack_Daniels83 »

Dann mal danke für den Auszug aus den Nubert AGB. Damit räumt Nubert also jedem Kunden ein Wiederrufrecht ein, wie es auch in dem von mir verlinkten Bericht zu lesen ist.

OK, steht also sogar in den AGB, dass die Versandkosten auf dem Hinweg nicht von der NSF getragen werden und sie sich auch die Erstattung der Rücksendekosten vorbehalten (also nicht erstatten müssen), passt also alles. Dann versteh ich die ganze Aufregung aber immer noch nicht.
Zuletzt geändert von Jack_Daniels83 am Di 12. Feb 2013, 22:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von anton32 »

Für schweizer Kunden

Bitte nicht verwechseln mit WebShops in der Schweiz.
Ich glaube nicht, dass das Deutsche Recht unterschiede in der Nationalität macht.
ThomasB
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von ThomasB »

Jack_Daniels83 hat geschrieben:Dann mal danke für den Auszug aus den Nubert AGB. Damit räumt Nubert also jedem Kunden ein Wiederrufrecht ein, wie es auch in dem von mir verlinkten Bericht zu lesen ist.

OK, steht also sogar in den AGB, dass die Versandkosten auf dem Hinweg nicht von der NSF getragen werden, passt also alles. Dann versteh ich die ganze Aufregung aber immer noch nicht.
Jetzt hast deinen Post gerade editiert als ich die Antwort schreiben wollte. Nein , steht nicht drin. ;)

Die Aufregung versteh ich auch nicht, man muss nur nachlesen. Steht für faule Menschen sogar auf der ersten Seite.
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Jack_Daniels83
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von Jack_Daniels83 »

Steht aber so in diesem Bericht von weiter oben:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/0 ... nlineshop/
shopbetreiber-blog hat geschrieben:In der Schweiz jedoch besteht dieses Widerrufsrecht für Verbraucher nicht. Allerdings kann der Unternehmer dieses Recht freiwillig natürlich auch Verbrauchern aus der Schweiz einräumen.
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Re: Nubert, nicht EU und das risikolose Probehören

Beitrag von anton32 »

@ThomasB, muss ich doch glatt mal schauen, ob ich das überlesen habe, oder ob das angepasst wurde.
Es flogen die Beiträge ziemlich schnell hin und her.
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